Erwerb aus der Insolvenz

Zum anderen investieren wir in Unternehmen, die sich in insolvenznahen Situationen oder bereits in der Insolvenz (Regelinsolvenz, Eigenverwaltung- oder Schutzschirmverfahren) befinden. Kernvoraussetzung ist, dass ein stand-alone überlebensfähiger (Teil-)Betrieb erworben werden kann.

Die Transaktion kann je nach Fallgestaltung entweder als Share Deal oder als Asset-Deal durchgeführt werden.